Zur Sicherheit von AutoGas - LPG

 
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Wie sieht es aber mit der Sicherheit aus?

Der Betrieb eines Fahrzeuges mit Flüssiggas ist genauso gefährlich oder ungefährlich wie der Betrieb mit Benzin, vorausgesetzt, die Sicherheitsbestimmungen werden beachtet und die Umrüstung wird fachgerecht ausgeführt.

Der Gastank besteht aus einem etwa 3,5 mm starkem Stahl. Bei einem evtl. Unfall wird der tief im Kofferraum eingebaute Tank kaum beschädigt. Zusätzlich ist der Tank mit einem so genannten Rohrbruchventil ausgestattet. Sollte die Gasleitung durch einen mechanischen Einfluss einmal brechen oder beschädigt und somit undicht werden, so schließt dieses Rohrbruchventil in einem Bruchteil einer Sekunde den Tank und es kann kein Flüssiggas ausströmen. Dieses Ventil spricht in dem Augenblick an, sobald kein Gegendruck in der Gasleitung herrscht.

Der Benzintank hingegen besteht aus dünnwandigem Blech oder Kunststoff, welche sich leicht verformen lassen. Bei vielen Fahrzeugen unter dem Kfz. angebracht, kann der Benzintank durch mechanische Einwirkungen, wie z.B. bei einem Auffahrunfall auseinander reißen; Benzin läuft aus. Dann genügt ein Funke, hervorgerufen durch einen Kurzschluss an der elektrischen Anlage des Kfz. was einen folgenschweren Fahrzeugbrand verursacht.

Auch ein Vergaserbrand mit Benzin löst einen Fahrzeugbrand aus. Die Zerstörung eines Flüssiggasbehälters erfordert jedoch wesentlich höhere Kräfte als die Beschädigung eines Benzintanks. Die Sicherheitsvorschriften des TÜV sind streng !

Jeder eingebaute Tank ist mit einer 6-fachen Sicherheit geprüft und mit einer Prüfbescheinigung versehen. Vorausgesetzt das die Umrüstung Fachgerecht durchgeführt wird ist der Betrieb eines Fahrzeugs mit Autogas nicht  gefährlicher als der Betrieb auf Benzin! Sicherheitsventile im Tank sorgen bei einem extremen Schadensfall für das kontrollierte Ablasses des Gases und verhindert somit mögliche Explosionen. Der TÜV schreibt für den Tank einen Prüfdruck von 40 bar vor. Der tatsächliche Betriebsdruck liegt jedoch bei ca. 7-12 bar. Sicherheitsvorschriften mit Camping- oder Hausgasanschlüssen sind mit einer Flüssiggasanlage im Kfz. nicht zu vergleichen. Seit nunmehr 50 Jahren gibt es Einbauten von Autogasanlagen, allein in Holland wurden im Jahr 1998 45.000 neue Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen ausgerüstet. Europaweit sind bis heute - Stand 10/99 - ca. 7,6 Mio. Fahrzeuge umgerüstet, die z.Zt. bei ca. 8.500 Tankstellen täglich ihren umweltfreundlichen Kraftstoff entnehmen können. Diese Kraftfahrer können sich im Bezug auf Preis - Leistung in Verbindung mit Sicherheit und Umweltschutz nicht irren!

Die Nachfrage nach Umrüstungen auf Autogastechnik ist in den letzten Monaten in Frankreich, England, Schottland sowie auch in der Bundesrepublik Deutschland stark angestiegen.

Dieser positive Trend, Autofahren ohne Benzin und Diesel, wurde von der Bundesregierung belohnt und der Steuersatz für Autogas bis 2009 festgeschrieben.

 

Crash Test und Parken in Tiefgaragen

Dass die Autogasanlagen nicht gefährlicher sind als Benzintanks herkömmlicher Bauart, wurde anhand eines Films auf der IAA, indem tatsächlich das Fahrzeug mit Gastank nach einem Reifenbrand langsamer ausbrannte als das mit einem Dieseltank, vorgeführt. Diese Versuche wurden auf der Testanlage TNO- Kraftfahrtzinstitut durchgeführt.

Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken !

Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig.

Das Umweltschutzreferat weist deshalb darauf hin, dass die noch an vielen öffentlichen Tiefgaragen angebrachten Verbotsschilder nicht mehr den aktuellen Regelungen entsprechen. Um die Nutzung von umweltfreundlichen Fahrzeugen nicht unnötig zu erschweren, sollten diese Schilder entfernt werden.

 
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